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1. Vertragsvereinbarung und -schluss
a) Verträge
werden ausschließlich zwischen REINFIX (nachfolgend auch
„Dienstleister“ genannt) und dem jeweiligen Klienten (nachfolgend
„Kunde“ genannt) geschlossen. Verträge entstehen durch ein Angebot
des Dienstleisters und die entsprechende Annahme durch den Kunden, die
mindestens in Textform erfolgen muss.
b) Die in
Prospekten, Katalogen, E-Mails oder ähnlichen Werbematerialien von REINFIX
gemachten Angebote sind freibleibend und werden nicht automatisch zum
Vertragsinhalt.
c) Ungebetene
Aufträge, die bei REINFIX eingehen, gelten nur dann als angenommen, wenn sie
schriftlich von REINFIX bestätigt werden.
d) Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn
REINFIX ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss
mindestens in Textform vorliegen. Ansonsten gelten nur diese Bedingungen.
e) Wenn der Kunde
mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, muss er vor dem
Vertragsabschluss schriftlich widersprechen.
2. Zahlungsmodalitäten
a) Zahlungen
sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Dienstleistung,
spätestens jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu
leisten. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug.
b) Der Kunde kann
nur dann aufrechnen, zurückhalten oder mindern – auch wenn Mängel oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden – wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
3.
Termingestaltung
Termine oder
Fristen müssen schriftlich von REINFIX bestätigt werden, um gültig zu sein.
4.
Leistungsumfang
a) Die
beauftragten Dienstleistungen werden von REINFIX nach dem Stand der Technik
ausgeführt. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Ergebnisse einer
Musterfläche, falls eine solche vor dem Vertragsabschluss bzw. vor Beginn der
Arbeiten von REINFIX erstellt wurde. Eine Prüfung der Fassadenfläche ist nicht
geschuldet von REINFIX. Es wird keine Garantie für den Fall übernommen, dass
während der Fassadenreinigung Rostflecken, strukturell andere
Oberflächeneigenschaften oder andere Fassadenmaterialien
auftreten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Beseitigung von Algen und
Schimmel mit einer abschließenden Desinfektionsbeschichtung. Eine optisch
einheitliche Fläche wird nicht garantiert und dementsprechend von REINFIX nicht
gewährleistet. Es gilt nur die im Angebot aufgeführte Leistungsbeschreibung.
5.
Durchführung der Dienstleistung und gestörte Dienstleistungserbringung
a) Wenn die
Erbringung der Dienstleistung aus Gründen unterbleibt, die im Einflussbereich
des Kunden liegen, ist REINFIX berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand
dem Kunden in Rechnung zu stellen.
b) Bei höherer
Gewalt, Arbeitskämpfen, unvorhersehbaren Hindernissen oder anderen von REINFIX
nicht zu vertretenden Umständen, die die Leistungserbringung beeinträchtigen,
verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
c) REINFIX ist
berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert zu berechnen.
6.
Gewährleistung und Mängelrüge
a) Der Kunde ist
verpflichtet, die Dienstleistung unmittelbar nach Erbringung zu überprüfen und,
falls ein Schaden erkennbar ist, diesen REINFIX sofort mitzuteilen. Wenn der
Kunde diese Meldung unterlässt, gilt die Leistung als akzeptiert und
Haftungsansprüche können nicht nachträglich gelten gemacht werden.
b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und
akzeptiert, dass bestimmte Arten von Verschmutzungen und Rückständen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Wasserflecken, Schlieren unter
Fenstern oder anderen Oberflächen, und hartnäckiger Schmutz, möglicherweise
nicht vollständig durch unsere Reinigungsdienstleistungen entfernt werden
können. Trotz der Anwendung professioneller Reinigungstechniken und
-materialien kann es vorkommen, dass solche Verschmutzungen und Rückstände
aufgrund ihrer Art oder der Beschaffenheit der Oberfläche, auf der sie sich
befinden, nicht restlos beseitigt werden können. Der Kunde sollte daher
realistische Erwartungen an die Ergebnisse haben. Jeder Reinigungsauftrag wird
mit größter Sorgfalt und im Rahmen der branchenüblichen Praxis ausgeführt, es
wird jedoch keine Garantie oder Gewährleistung für die vollständige Entfernung
aller Arten von Verschmutzungen und Rückständen gegeben.
7. Haftung
a)
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen REINFIX als auch gegen dessen Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vor.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet REINFIX
für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Ansprüche auf
entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter
sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht gegen REINFIX
geltend gemacht werden, es sei denn, ein von REINFIX zugesichertes
Beschaffenheitsmerkmal soll gerade den Kunden gegen solche Schäden absichern.
c) Die
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 7a und 7b gelten nicht
für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von REINFIX entstanden sind,
bei Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
8. Vorauftrag
/ Abnahmeprotokoll
In unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist festgelegt, dass Reinfix seine
Dienstleistungen auf der Basis von Abnahmeprotokollen und Besichtigungsprotokoll
erbringt. Diese Unterlagen sind unerlässlich und in Zusammenhang mit einem
Angebot gültig. Ein Angebot von Reinfix erhält seine Verbindlichkeit erst, wenn
es zusammen mit einem korrekt ausgefüllten Besichtigungsprotokoll und der
Akzeptanz unseres Abnahmeprotokolls vorliegt. Mit seiner Unterschrift bestätigt
der Kunde sein Verständnis und seine Zustimmung zu diesen Bedingungen.
9. 5 Jahre
Garantie
Wir gewähren eine
Garantie von fünf Jahren ausschließlich auf Schimmel, Pilze Algen-, Moos- und
ähnliche Befallserscheinungen an der behandelten Oberfläche. Diese Garantie
erstreckt sich nicht auf andere Verschmutzungen, wie beispielsweise Staub,
Schmutz, Flecken oder Verfärbungen, die auf Umwelteinflüsse oder die natürliche
Alterung des Materials zurückzuführen sind. Die Garantie gilt nur, wenn die
Behandlung gemäß unseren Anweisungen und Empfehlungen durchgeführt wurde. Im
Falle eines berechtigten Garantieanspruchs verpflichten wir uns, die
betroffenen Flächen erneut zu behandeln oder nach unserem Ermessen eine
angemessene Lösung anzubieten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf
Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises, sind ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
10.
Wasser/Strom
Der Kunde ist
dazu verpflichtet, die notwendigen Versorgungsleistungen, insbesondere Wasser
und Strom (Kostenlos), für die Durchführung unserer Dienstleistungen
bereitzustellen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, diese
Versorgungsleistungen bereitzustellen, kann dies zu Verzögerungen in der
Durchführung der Dienstleistung führen und zusätzliche Kosten verursachen, die
vom Kunden zu tragen sind. Die spezifischen Anforderungen an die Bereitstellung
von Wasser und Strom werden vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden
abgesprochen.
11. Haftung
Wasserschäden
Der Kunde
verpflichtet sich ausdrücklich, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um
sicherzustellen, dass Fenster, Türen und andere Eingänge zum Gebäude stets
geschlossen gehalten werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
Dies dient dem Schutz der Gebäudestruktur und der darin enthaltenen
Eigenschaften. Für undichte Stellen am Gebäude und daraus resultierende Wasserschäden,
die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen wir
keine Haftung. Der Kunde erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, das
Gebäude ordnungsgemäß zu warten und zu pflegen, um solche Schäden zu vermeiden.
Jegliche Verletzungen dieser Verpflichtung können dazu führen, dass jegliche
anfallenden Reparatur- oder Ersatzkosten vollständig vom Kunden getragen werden
müssen.
12.
Schlussbestimmungen
a) Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den
Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
b) Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht
durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren
Bestimmung gilt eine rechtswirksam und wirtschaftlich ähnliche Regelung als
vereinbart. Dasselbe gilt für mögliche Vertragslücken.
c) Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der
Geschäftssitz von REINFIX.
d) Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
e) REINFIX ist
berechtigt, die Daten des Kunden, die aus den Unterlagen des Kunden hervorgehen
oder die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags bekannt werden, im
Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten.
13.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit
des Vertrags im Übrigen unberührt.
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 14. Mai 2023 aktualisiert.
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